Unabhängig vom Typ Ihres Fahrzeugs können Sie mit der Fahrerlaubnis der Klasse B einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 750 kg ziehen (zGM: zulässige Gesamtmasse). Seit dem 19. Januar 2013 haben sich jedoch die Vorschriften für das Ziehen von Anhängern geändert. Von nun an gilt die Summe der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und des Anhängers. Es gibt immer noch eine Grenze von 750 kg für Anhänger, aber die neuen Vorschriften beziehen auch die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs für das Bestimmen mit ein, ob ein spezieller Führerschein erforderlich ist oder nicht. Einfach ausgedrückt: Sie können mit Ihrer Fahrerlaubnis der Klasse B jeden Anhänger ziehen, solange die Summe der zulässigen Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs und des Anhängers 3 500 kg nicht überschreitet. Aus offensichtlichen Sicherheitsgründen müssen Sie natürlich trotzdem ein technisches Kriterium für Ihr Fahrzeug beachten: das zulässige Zuggesamtgewicht. Das zulässige Zuggesamtgewicht ist definiert als die Masse der Gesamtheit aus rollendem Zugfahrzeug und Anhänger und bedeutet, dass die Bremsen, das Motordrehmoment, die Steifigkeit des Fahrgestells usw. so dimensioniert sind, dass Ihre Sicherheit gewährleistet ist. Sobald Ihr Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg hat, legen die neuen Vorschriften mehrere Schwellenwerte und damit auch verschiedene Führerscheinklassen fest, die Sie besitzen müssen, um keine Straftat zu begehen. Die zulässige Gesamtmasse des Gespanns (Zugfahrzeug + Anhänger) beträgt bis zu 3500 kg:
- Ein einfacher Klasse-B-Führerschein reicht aus, um jede Art von Anhänger zu ziehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht überschritten wird.
- Es ist weder eine Ausbildung noch ein spezieller Führerschein erforderlich.
- Um die maximal zulässige Gesamtmasse zu ermitteln, die Sie ziehen können, subtrahieren Sie die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs vom zulässigen Zuggesamtgewicht.
Das zulässige Zuggesamtgewicht des Gespanns (Zugfahrzeug + Anhänger) beträgt mehr als 3500 kg, aber weniger als 4250 kg:
- Sie müssen eine Fahrerschulung B96 nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung absolviert haben. Die Schulung dauert 7 Stunden, d. h. 4 Stunden Theorie und 3 Stunden Fahren in realen Verkehrssituationen. Eine medizinische Untersuchung ist nicht erforderlich.
- Natürlich muss das zulässige Zuggesamtgewicht Ihres Gespanns unter den berühmten 4250 kg liegen, um sicher zu sein.
Die zulässige Gesamtmasse des Gespanns (Zugfahrzeug + Anhänger) beträgt mehr als 4250 kg:
- Dies ist der strengste Fall, denn Sie müssen unbedingt einen BE-Führerschein besitzen.
- Um diesen Führerschein zu erhalten, müssen Sie eine spezielle theoretische Ausbildung machen und auch eine Fahrprüfung in realen Verkehrssituationen ablegen.
- Seit dem 3. Juni 2016 ist keine ärztliche Untersuchung mehr notwendig, weder für den Erwerb noch für die Verlängerung des BE-Führerscheins.