Digitale Fahrerkarte
Alle unsere Fahrzeuge über 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht sind mit digitalen Tachographen ausgestattet. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für alle gewerblichen Fahren mit diesen Fahrzeugen eine Digitale Fahrerkarte zum Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten eingesetzt werden muss. Wenn Sie also unsere Fahrzeuge aus den Kategorien L8 und L9 gewerblich mieten ist die digitale Fahrerkarte für alle Fahrer des Fahrzeugs Pflicht.
Für private Fahrten sieht der Gesetzgeber zwar grundsätzlich ausnahmen vor. Somit können Sie privat theoretisch die Fahrzeuge der Gruppen L8 und L9 auch ohne digitale Fahrerkarte führen. Allerdings können wir Fahrern, die auch privat über eine digitale Fahrerkarte verfügen, durch günstigere Versicherungsbedingungen hohe Rabatte einräumen. Wir empfehlen unseren Kunden daher immer zu prüfen, ob für Ihre Bedürfnisse nicht vielleicht auch ein Fahrzeug mit 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht ausreichend sein könnte, sofern Sie nicht über eine digitale Fahrerkarte verfügen.
Weitere Informationen zur digitalen Fahrerkarte finden Sie Beim Kraftfahrt Bundesamt.