Stornogebühren*, 2024 Stand 28.08.2024
Liebe Kunden eine Vielzahl von stornierten „Gutschein Reservierungen“ zwingt uns leider zur Änderung der Gutschein -Stornoregelung. Jedoch bleibt es dabei , dass eine rechtzeitige Stornierungen bei normalen PKW -Reservierungen weiterhin soweit möglich kostenlos durchgeführt wird. Bei kurzfristigen Stornierungen und bei Sonderfahrzeugen wie Porsche und ähnliche Sportwagen, sowie bei Cabrios , bei Motorräder und bei Wohnmobile und „Mehrsitzer„- Busse müssen wir leider eine Stornogebühr nach unterer Tabelle berechnen: ( Diese Fahrzeuge werden oft extra für Ihre Resevierung von anderen Standorten an den Übergabe Ort überführt). Bitte alle Stornierungen nur schriftlich durchführen, telefonische Stornierungen werden leider nicht akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass wir bei „gratis stornieren“ immer eine Bearbeitungsgebühr für die Rücküberweisung Ihrer bereits gezahlten Anzahlung in Höhe von 39,90 Euro* berechnen müssen – alternativ und dann wirklich ohne Vearbeitungsgebühr versenden wir Ihnen einen Mietgutschein in Höhe Ihrer Anzahlung.
Achtung : Reiseabbruch – Sonderregelung für Busse und Wohnmobile .
Für fest bestellte jedoch nicht genutzte Resttage für Wohnmobile und Busse wird 65 % vom vereinbarten Tagespreis in Rechnung gestellt.
länger als 3 Wochen vor Miete |
5 Tage und länger vor Anmietung | 2-3 Tage vor Anmietung | 24 Stunden vor Anmietung | am Tag der Anmietung | |
PKW (normal) |
gratis |
keine Gebühr |
gratis
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15 % vom Mietpreis | 25 % vom Mietpreis |
LKW 7,5 to und Kühltransporter |
gratis |
39€ | 45,- Euro | 40 % vom Mietpreis | 50 % vom Mietpreis |
Cabrios, Motorräder und Porsche Modelle |
25 € |
75 Euro |
100,- Euro | 50% vom Mietpreis | 60 % vom Mietpreis |
Transporter bis 3,5 to |
gratis |
keine Gebühr |
gratis |
25 % vom Mietpreis | 35 % vom Mietpreis |
Gutscheine da Festbuchung ! |
gratis |
15 Euro | 25 Euro | 45% vom Mietpreis | 50 % vom Mietpreis |
Busse und Mehrsitzer |
länger als 2 Monate vor Miete |
3-7 Wochen vor Miete |
2-3 Wochen vor Miete |
1-2 Wochen vor Miete |
1 Woche vor Miete |
9 , 8 und 7 Mann-Busse |
nur Bearbeitungsgebühr |
35 Euro | 49,- Euro | 25 % vom Mietpreis | 30 % vom Mietpreis |
Wichtige Infos |
für Wohnmobile |
finden Sie |
unten
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Wohnmobile |
länger als 4 Monate vor der Anmietung | 2-4 Monate vor der Anmietung | 3-8 Wochen vor der Anmietung | 1-2 Wochen vor der Anmietung | 1 Woche vor der Anmietung |
Für alle Wohnmobil Modelle |
39 EUR für Umbuchung39 EURO+ Bearbeitungsgebühr für RückzahlungBearbeitungsgebühr = 29,90 Euro
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20 % vom Mietpreis |
30 % vom Mietpreis |
35 % vom Mietpreis |
40 % vom Mietpreis |
Information zum Thema „Höhere Gewalt“.
Das Ende der europaweiten Reisewarnungen erfreut uns alle- Reisen sind wieder innerhalb Europa möglich – Stornierungen können wieder von der Rücktrittsversicherung gezahlt werden.
Höhere Gewalt wegen Coronna scheitet somit ab 15.06.2020 aus – Weiterführende Informationen zu dem Thema Endkunden-Stornos und Vertragsrücktritte in Verbindung mit dem Thema Corona-Virus und der damit evtl. verbundenen „Höheren Gewalt“ geben: Das Coronavirus stellt nicht grundsätzlich Höhere Gewalt (auch: „Force Majeure” oder „Acts of God”) dar. Es ist der jeweilige Einzelfall und vor allem die jeweilige Vertragsbeziehung mit dem Kunden maßgebend. Eine international einheitliche Definition des Begriffs der Höheren Gewalt gibt es nicht. Darunter wird i.d.R. ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis verstanden. Ein starkes Indiz für das Vorliegen Höherer Gewalt sind dabei behördliche Maßnahmen und Warnungen. Bei Vertragsstörungen in Verbindung mit dem Coronavirus kann man derzeit davon ausgehen, dass hier in vielen Fällen Höhere Gewalt vorliegt. Zum einen gibt es eine Vielzahl von behördlichen Maßnahmen (Ausgangssperren etc., amtliche Reisewarnung der Bundesregierung, Einstufung der WHO als gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite). Entscheidend zur rechtlichen Einstufung im Einzelfall ist aber, die zugrundeliegende Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und Ihren Endkunden. Generell ist es einfacher, sich auf Höhere Gewalt zu berufen, wenn der Vertrag bzw. die AGBs ausdrücklich eine Klausel hierzu enthalten. -Sowohl die rechtliche Einstufung als Höhere Gewalt als auch die möglichen Rechtsfolgen sind vom Einzelfall abhängig und damit mit einer gewissen Rechtsunsicherheit verbunden. Lassen Sie uns eine Lösung finden
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* obige Stornogebühren gelten nur für alle direkt über uns angefragten und direkt über uns reservierten Fahrzeug-Mieten. Sollten die Mieten über Brooker vermittelt worden sein , wie z.b Campanda und ähnliche werden noch die bereits vom Broker einbehaltenen Vermittlungsgebühren (mit Beleg) für die Miete weiterbelastet.
immer