worum es geht

Gratis   Mietwagen

Worum geht es?
Mit diesem Förderprogramm soll Personal in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren eine kostenlose Anmietung von Mietfahrzeugen bei teilnehmenden Autovermietungen, die im Bundesgebiet Niederlassungen haben, ermöglicht werden, damit diese durch die Corona-Krise besonders geforderten Berufsgruppen auf Grund der Einschränkungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Bereich Bus und Schieneweiterhin die Arbeitsplätze erreichen können.

Welcher Personenkreis kann teilnehmen?

Alle Beschäftigten von Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder Corona-Testlaboren, die über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Ergänzend ist zu versichern, dass die Nutzung eines Mietfahrzeuges für Fahrten zum Arbeitsplatz auf Grund des eingeschränkten öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) erforderlich ist, da kein privater Pkw genutzt werden kann.

Wie miete ich ein Fahrzeug an?

Wenn Sie zum Teilnahme berechtigten Personenkreis gehören, können Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (https://www.bav.bund.de) im Bereichsmenü „Förderprogramme“ unter „Sonderaufruf Ersatzmobilität für Personal in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren“ den „Nachweis der Berechtigung des Klinik-, Pflegeeinrichtungs- und Corona-Testlaborpersonals zur Vorlage bei einerteilnehmenden Autovermietung“ herunterladen, ausfüllen und ausdrucken.

 

Bitte füllen Sie den Vordruck aus, unterschreiben Sie die Eidesstattliche Versicherung sowie die Abtretungserklärung für die Autovermietung und lassen sich von Ihrem Arbeitgeber durch Unterschrift und Stempel auf dem Vordruck bestätigen, dass Sie in der Klinik, der Pflegeeinrichtung bzw. im Testlabor beschäftigt sind

Stand: 23.04.20202 Mit dem ausgefüllten Berechtigungsnachweis können Sie sich an eine  Autovermietung Ihrer Wahl der teilnehmenden Autovermietungen wenden. Wir  von Autoverleih Sammüller  freuen uns auf  Sie, rufen Sie  uns  vorher anb  unter 0951 -61808  Bei uns können Sie dann einen entsprechenden Mietvertrag abschließen. Bitte halten Sie hierzu Ihren Führerschein und Personalausweis bereit.Unter welchen Rahmenbedingungen erfolgt die Bereitstellung des Mietfahrzeuges?- Die Bereitstellung des Fahrzeugs erfolgt zwischen dem 27.04.2020 und dem 26.06.2020 (spätester Rückgabetermin). Worum es geht

– Das Mietfahrzeug darf maximal 400,- Euro (brutto) pro Monat kosten.- Ein Versicherungsschutz (Haftpflicht und Kasko) mit einer Selbstbeteiligung des Fahrzeugführers in Höhe von 175,- Euro ist eingeschlossen.- Mindestens 125 Freikilometer pro Tag sind inkludiert. – Jungfahrer sind zugelassen, aber keine Zusatzfahrer. – Treibstoffkosten sind von Ihnen zu tragen; dies gilt auch für erhöhte Kosten, die durch die Rückgabe von nicht ausreichend betankten Mietfahrzeugen entstehen Die Anmietung kann je teilnahmeberechtigter Person zunächst – unabhängig vom Beginn des Mietzeitraums – nur maximal für einen Monat erfolgen. Die Autovermietung wird die Kosten für die Vermietung unter Vorlage des Nachweises der Berechtigung und des entsprechenden Mietvertrages, der Abtretungserklärung sowie der Rechnung anschließend unmittelbar mit der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungenabrechnen. Der Förderaufruf ist begrenzt auf die Zeit zwischen 27.04.2020 und 26.06.2020, Anträge auf Kostenerstattung können seitens der Mietwagenfirmen aber noch bis 31.07.2020 eingereicht werden.

Kontakt: Bundesanstalt für VerwaltungsdienstleistungenRef. II.2 (Förderprogramm Ersatzmobilität KlinikpersSchloßplatz 9 26603 Aurich

Telefon: 04941 / 602-781E-Mail: Ersatzmobilitaet@bav.bund.d